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Recht8 min Lesezeit25. August 2026
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Hygiene und Lebensmittelrecht bei Kühlautomaten

HACCP, Temperaturdokumentation, Reinigungsintervalle – was bei Kühlautomaten zu beachten ist.

Wer verderbliche Lebensmittel über Automaten verkauft, unterliegt dem EU-Lebensmittelrecht und den nationalen Hygienevorschriften. Ein Verstoß kann teuer werden – und das Vertrauen der Kunden dauerhaft beschädigen.

Zulassung beim Veterinäramt

Lebensmittelunternehmer (auch Direktvermarkter) müssen ihren Betrieb beim zuständigen Veterinäramt registrieren oder – je nach Produktkategorie – zulassen lassen. Das gilt auch für Automaten. Fristen und Kosten variieren je Bundesland.

HACCP-Konzept

HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) ist Pflicht. Das Konzept muss schriftlich vorliegen und folgende Punkte umfassen:

  • Identifikation kritischer Kontrollpunkte (z. B. Kühltemperatur)
  • Festlegung von Grenzwerten (z. B. ≤ 4 °C für Milch)
  • Überwachungsmaßnahmen (Temperaturlogging)
  • Korrekturmaßnahmen bei Abweichung
  • Aufzeichnung und Dokumentation
  • Temperaturdokumentation

    Moderne Kühlautomaten protokollieren die Temperatur automatisch. Trotzdem ist ein manuelles Kontrollbuch sinnvoll. Aufbewahrungspflicht der Nachweise: mindestens 2 Jahre.

    Reinigungsintervalle

    BauteilMindestintervall
    Zapfsystem MilchautomatTäglich
    Innenwände, SchalenWöchentlich
    Außenflächen, DisplayWöchentlich
    Kühlkompressor (Entstauben)Monatlich
    DichtungenMonatlich prüfen, bei Beschädigung sofort

    Hygieneschulungen

    Alle Personen, die mit dem Befüllen und Reinigen des Automaten befasst sind, benötigen eine Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis). Das ist einmalig und kostet ca. 10–30 €.

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