Hygiene und Lebensmittelrecht bei Kühlautomaten
HACCP, Temperaturdokumentation, Reinigungsintervalle – was bei Kühlautomaten zu beachten ist.
Wer verderbliche Lebensmittel über Automaten verkauft, unterliegt dem EU-Lebensmittelrecht und den nationalen Hygienevorschriften. Ein Verstoß kann teuer werden – und das Vertrauen der Kunden dauerhaft beschädigen.
Zulassung beim Veterinäramt
Lebensmittelunternehmer (auch Direktvermarkter) müssen ihren Betrieb beim zuständigen Veterinäramt registrieren oder – je nach Produktkategorie – zulassen lassen. Das gilt auch für Automaten. Fristen und Kosten variieren je Bundesland.
HACCP-Konzept
HACCP (Hazard Analysis Critical Control Points) ist Pflicht. Das Konzept muss schriftlich vorliegen und folgende Punkte umfassen:
Temperaturdokumentation
Moderne Kühlautomaten protokollieren die Temperatur automatisch. Trotzdem ist ein manuelles Kontrollbuch sinnvoll. Aufbewahrungspflicht der Nachweise: mindestens 2 Jahre.
Reinigungsintervalle
| Bauteil | Mindestintervall |
|---|---|
| Zapfsystem Milchautomat | Täglich |
| Innenwände, Schalen | Wöchentlich |
| Außenflächen, Display | Wöchentlich |
| Kühlkompressor (Entstauben) | Monatlich |
| Dichtungen | Monatlich prüfen, bei Beschädigung sofort |
Hygieneschulungen
Alle Personen, die mit dem Befüllen und Reinigen des Automaten befasst sind, benötigen eine Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis). Das ist einmalig und kostet ca. 10–30 €.
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